UPDATE: Reisen nach Berlin in Zeiten von COVID: Einschränkungen und Hinweise
Seit meinem letzten Artikel über Reisen nach Berlin hat sich viel verändert.
Reise und Restaurant
Zuallererst die Möglichkeit, privat und unbedingt geschäftlich zu reisen. Ab 14. Juni ist dies die neue mögliche Reise nach Deutschland.
Restaurants und Geschäfte haben ihre Türen wieder geöffnet, zunächst mit obligatorischen Tests und jetzt ohne obligatorische Tests, mit Ausnahme bestimmter Indoor-Restaurants. Die Geschäfte verwenden auch eine Anwendung, um die Anzahl der Personen im Geschäft zu erfahren und im Falle einer Covid-Kontamination zu erfahren, wer gekommen ist; Daher müssen wir am Eingang zu den Geschäften den QR-Code der Luca App-Anwendung für die Registrierung im Geschäft scannen. Wenn Sie dann ausgehen, müssen Sie nur noch die Anwendung überprüfen.
Auch das Nachtleben konnte mit der Wiedereröffnung von Bars und Bärengarten (Outdoor-Bar) sowie einigen Open-Air-Veranstaltungen langsam starten.
Masken
Daran hat sich seit meinem letzten Post nichts geändert die Maske im Freien ist seit Anfang April nicht mehr Pflicht aber in Transporten, Geschäften und geschlossenen Orten bleibt sie Pflicht.
Flugbeschränkungen
Für Reisende aus Frankreich hat Deutschland beschlossen, die Gesundheitsregeln für die Einreise aus Frankreich zu lockern, das seit dem 18. Juni 2021 nicht mehr als Risikozone eingestuft ist (außer Guadeloupe, Guyana, Réunion und Saint-Martin).
Infolgedessen entfallen Reisebeschränkungen für elektronische Meldungen, Gesundheitsnachweise und Quarantänepflichten.
Bis zum 11. September 2021 müssen Reisende, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, jedoch beim Einsteigen noch einen Gesundheitsnachweis vorlegen.
Mit Gesundheitsnachweis meinen wir:
• entweder ein negatives Testdokument (die akzeptierten Testdokumente sind entweder das negative Ergebnis eines PCR-Tests, der spätestens 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, oder das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests (TAG), der später 48 Stunden zuvor durchgeführt wurde Einreise in deutsches Hoheitsgebiet unter Aufsicht einer befugten Stelle);
• entweder ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Person mit dem Virus infiziert und nun geheilt ist (Nachweis der Genesung: positives Ergebnis eines PCR-Tests von mehr als 28 Tagen und weniger als 6 Monaten);
• oder einen vollständigen Impfausweis (QR-Code oder Papierversion des Impfausweises).
Für weitere Informationen, wenn Sie nach Deutschland (oder Berlin) reisen möchten, lade ich Sie ein, die Website diplomatie.gouv zu besuchen
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